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Sie wollen sich als Unternehmer in der Personenbeförderung für Taxi / Mietwagen selbstständig machen? Sie wollen sich als Unternehmer im Personenkraftverkehr mit Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen selbstständig machen? Sie haben eine Geschäftsidee in der Personenbeförderung? Die Fachkundeprüfungen vor der IHK Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr (keine Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) Genehmigungserfordernis Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird seitens der unteren Verkehrsbehörden erteilt. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist, dass die verantwortlichen Personen zuverlässig, dass das Unternehmen finanziell leistungsfähig und dass entweder der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist. Die wesentlichen Fragen zum Genehmigungsverfahren haben wir in einem gesonderten Dokument zusammengestellt. Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 1 Stunde). Wurden jeweils beide schriftlichen Prüfungsteile erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündliche  Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten). Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der Sachgebietsliste Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Einige Veranstalter bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an, die Sie auf eigener Verantwortung durchführen. Bei der Prüfung dürfen keine Hilfsmittel, Materialien oder Unterlagen von der Vorbereitung zur Prüfung verwendet werden. Zur Prüfungsvorbereitung können Sie auch Fachbücher verwenden. Anmeldung zur Prüfung Die örtliche IHK  ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in diesem Ort haben. Über den IHK- Finder können Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl herausfinden, in welchem Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Das gut leserlich ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte per Fax oder per Post zu. Die Einladung zur Prüfung wird zwei Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Ihre Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können, fällt keine Prüfungsgebühr an. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach  der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung. Hinweis zum  Ausländerrecht                    Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren. Ablauf der Fachkundeprüfung Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen  Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 60 Minuten) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 150 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:     Schriftliche Prüfung         Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (60 Punkte)         Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte)     Mündliche Prüfung         Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (37,5 Punkte). Bei Fragen zur Genehmigungserteilung, Prüfung, IHK und alles zur Unternehmensgründung steht Faspro Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Fachkundenachweis Personenkraftverkehr (kein Taxi- und Mietwagenverkehr) Genehmigungserfordernis Wer als Unternehmer Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird seitens der unteren Verkehrsbehörden erteilt. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, dass der sogenannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte Person. Die Details dazu finden Sie auf unserer Seite „Verkehrsleiter”. Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Personenkraftverkehrs ist durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 2 Stunden). Wurden diese beiden schriftlichen Prüfungsteile jeweils erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündliche  Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten). Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der Sachgebietsliste Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Einige Veranstalter bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an, die Sie auf eigener Verantwortung durchführen. Bei der Prüfung dürfen keine Hilfsmittel, Materialien oder Unterlagen von der Vorbereitung zur Prüfung verwendet werden. Zur Prüfungsvorbereitung können Sie auch Fachbücher verwenden. Anmeldung zur Prüfung Die örtliche IHK  ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in diesem Ort haben. Über den IHK- Finder können Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl herausfinden, in welchem Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Das gut leserlich ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte per Fax oder per Post zu. Die Einladung zur Prüfung wird zwei Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Ihre Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können, fällt keine Prüfungsgebühr an. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach  der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung. Hinweis zum  Ausländerrecht                    Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren. Prüfungssachgebiete A. Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung, Beförderungsbedingungen, Reklamation), B. Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute, Rechtsformen), C. Sozialecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit, Arbeitsverträge, Lenk-/Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung), D. Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommenssteuer, Verkehrswegeabgaben), E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens (Zahlungsmittel, Kredit-formen, Bilanz) F. Betriebsergebnis (Kostenrechnung, Budget, Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik, Rechnungserstellung, Tarife und Preisbildung), G. Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe, Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung, Erstellen erforderlicher Schriftstücke, Kontrolle und Aufbewahren der Beförderungspapiere, Ordnung der Personenverkehrsmärkte, Verkehrsdienste und –pläne), H. Normen und technische Vorschriften  (Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl, Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung), I. Straßenverkehrssicherheit (Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung, Straßengeografie). Ablauf der Fachkundeprüfung Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen  Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 120 Minuten) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 300 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:     Schriftliche Prüfung         Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (120 Punkte)         Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte)     Mündliche Prüfung         Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (75 Punkte). Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. eine Woche nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Für das Bestehen der Prüfung müssen 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden (180 Punkte). Bei Fragen zur Genehmigungserteilung, Prüfung, IHK und alles zur Unternehmensgründung steht Faspro Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
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