Sie wollen sich als Unternehmer in der
Personenbeförderung für Taxi / Mietwagen
selbstständig machen?
Sie wollen sich als Unternehmer im
Personenkraftverkehr mit Ausflugsfahrten
und Ferienziel-Reisen selbstständig
machen?
Sie haben eine Geschäftsidee in der
Personenbeförderung?
Die Fachkundeprüfungen vor der IHK
Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
(keine Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen)
Genehmigungserfordernis
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen
betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den
Betriebssitz zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird
seitens der unteren Verkehrsbehörden erteilt.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist, dass die
verantwortlichen Personen zuverlässig, dass das
Unternehmen finanziell leistungsfähig und dass entweder der
Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte
Person fachlich geeignet ist.
Die wesentlichen Fragen zum Genehmigungsverfahren
haben wir in einem gesonderten Dokument
zusammengestellt.
Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines
Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist durch
das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und
Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung
besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 1 Stunde). Wurden
jeweils beide schriftlichen Prüfungsteile erfolgreich
abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündliche
Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten).
Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der
Sachgebietsliste
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine
eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und
Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Einige
Veranstalter bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung
an, die Sie auf eigener Verantwortung durchführen. Bei der
Prüfung dürfen keine Hilfsmittel, Materialien oder
Unterlagen von der Vorbereitung zur Prüfung verwendet
werden. Zur Prüfungsvorbereitung können Sie auch
Fachbücher verwenden.
Anmeldung zur Prüfung
Die örtliche IHK ist zuständig für die Bewerber, die ihren
ständigen Wohnsitz in diesem Ort haben. Über den IHK-
Finder können Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl
herausfinden, in welchem Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Das gut leserlich ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie
bitte per Fax oder per Post zu.
Die Einladung zur Prüfung wird zwei Wochen vor dem
Prüfungstermin versandt. Ihre Anmeldung ist mit Erhalt der
schriftlichen Einladung verbindlich. Wenn Sie
krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können,
fällt keine Prüfungsgebühr an.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten
Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin
der mündlichen Prüfung.
Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht
automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger
sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde
informieren.
Ablauf der Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen
Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 60
Minuten) und einer mündlichen Prüfung, die einen
Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten).
Insgesamt können Sie 150 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile
sind wie folgt gewichtet:
Schriftliche Prüfung
Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene
Fragen) zu 40 % (60 Punkte)
Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5
Punkte)
Mündliche Prüfung
Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus
allen Themengebieten zu 25 % (37,5 Punkte).
Bei Fragen zur Genehmigungserteilung, Prüfung, IHK und
alles zur Unternehmensgründung steht Faspro Ihnen gern
mit Rat und Tat zur Seite.
Fachkundenachweis Personenkraftverkehr (kein Taxi- und
Mietwagenverkehr)
Genehmigungserfordernis
Wer als Unternehmer Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen
durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der
zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird seitens der
unteren Verkehrsbehörden erteilt.
Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die
Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk das
Unternehmen seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der
persönlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und der
finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, dass der
sogenannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur
Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens
nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder
eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde
benannte Person. Die Details dazu finden Sie auf unserer
Seite „Verkehrsleiter”.
Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines
Unternehmens des Personenkraftverkehrs ist durch das
Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und
Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung
besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 2 Stunden). Wurden diese
beiden schriftlichen Prüfungsteile jeweils erfolgreich
abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündliche
Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten).
Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der
Sachgebietsliste
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine
eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und
Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Einige
Veranstalter bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung
an, die Sie auf eigener Verantwortung durchführen. Bei der
Prüfung dürfen keine Hilfsmittel, Materialien oder
Unterlagen von der Vorbereitung zur Prüfung verwendet
werden. Zur Prüfungsvorbereitung können Sie auch
Fachbücher verwenden.
Anmeldung zur Prüfung
Die örtliche IHK ist zuständig für die Bewerber, die ihren
ständigen Wohnsitz in diesem Ort haben. Über den IHK-
Finder können Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl
herausfinden, in welchem Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Das gut leserlich ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie
bitte per Fax oder per Post zu.
Die Einladung zur Prüfung wird zwei Wochen vor dem
Prüfungstermin versandt. Ihre Anmeldung ist mit Erhalt der
schriftlichen Einladung verbindlich. Wenn Sie
krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können,
fällt keine Prüfungsgebühr an.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten
Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin
der mündlichen Prüfung.
Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht
automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger
sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde
informieren.
Prüfungssachgebiete
A. Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung,
Beförderungsbedingungen, Reklamation),
B. Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute,
Rechtsformen),
C. Sozialecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit,
Arbeitsverträge, Lenk-/Ruhezeiten,
Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung),
D. Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und
Einkommenssteuer, Verkehrswegeabgaben),
E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des
Unternehmens (Zahlungsmittel, Kredit-formen, Bilanz)
F. Betriebsergebnis (Kostenrechnung, Budget,
Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik,
Rechnungserstellung, Tarife und Preisbildung),
G. Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe,
Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung,
Erstellen erforderlicher Schriftstücke, Kontrolle und
Aufbewahren der Beförderungspapiere, Ordnung
der Personenverkehrsmärkte, Verkehrsdienste und –pläne),
H. Normen und technische Vorschriften
(Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl,
Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung),
I. Straßenverkehrssicherheit (Verhalten bei Unfällen,
Ladungssicherung, Straßengeografie).
Ablauf der Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen
Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 120
Minuten) und einer mündlichen Prüfung, die einen
Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten).
Insgesamt können Sie 300 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile
sind wie folgt gewichtet:
Schriftliche Prüfung
Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene
Fragen) zu 40 % (120 Punkte)
Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105
Punkte)
Mündliche Prüfung
Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus
allen Themengebieten zu 25 % (75 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden
schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur
mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall
kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post.
Die mündliche Prüfung findet i.d.R. eine Woche nach dem
schriftlichen Prüfungsteil statt. Für das Bestehen der Prüfung
müssen 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden (180
Punkte).
Bei Fragen zur Genehmigungserteilung, Prüfung, IHK und
alles zur Unternehmensgründung steht Faspro Ihnen gern
mit Rat und Tat zur Seite.